Eggenberger Digital

AGB

Allgemeinde Geschäftsbedingungen

  1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Eggenberger Digital und dem Auftraggeber, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen. Änderungen beeinträchtigen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Vertragsbedingungen des Auftraggebers oder dergleichen haben keine Gültigkeit.

Mit der schriftlichen Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und als integrierender Vertragsbestandteil akzeptiert hat.

  1. Offerten

Eggenberger Digital erstellt Ihre Offerten auf der Grundlage der ihr überlassenen Daten. Soweit Eggenberger Digital Offerten aufgrund ungenauer, unvollständiger Daten erstellen muss, sind die darin genannten Preise als reine Richtpreise zu verstehen. Eine Offerte wird für Eggenberger Digital erst nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber verbindlich.

  1. Auftragsabwicklung

3.1. Eggenberger Digital arbeitet mit modernsten Mitteln.

3.2. Eggenberger Digital übernimmt keine Verantwortung für fehlerhaft oder unvollständig gelieferte Daten. Für allenfalls eintretende Datenverluste lehnt Eggenberger Digital jegliche Haftung ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Eggenberger Digital vorgängig auf den allenfalls erheblichen Wert von Daten und Unterlagen aufmerksam zu machen. Der Auftraggeber ist für die vorgängige Sicherung von übermittelten Daten verantwortlich.

3.3. Der Auftraggeber sichert der Eggenberger Digital zu, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten und weiterer Inhalte sämtliche Rechte zu besitzen. Für einen allfälligen Schaden, der aus der unberechtigten Verwendung eines vom Auftraggeber gelieferten Objekts entsteht, haftet Eggenberger Digital nicht und ist vom Auftraggeber überdies vollumfänglich schadlos zu halten.

3.4. Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Überarbeitungen des Designs etc.) sind in der Offerte nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.5. Bei ungenügender Spezifikation eines Auftrages ist Eggenberger Digital frei, Satz und Grafik in Bezug auf Gestaltung und Farbe so zu wählen, wie sie es aufgrund ihrer Erfahrung als richtig erachtet.

3.6. Eggenberger Digital hält Terminzusagen pünktlich und zuverlässig ein, sofern der Auftraggeber seinen Liefer- und Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommt und vereinbarte Termine einhält. Für Verzögerungen, für welche Eggenberger Digital kein Verschulden trifft,wird jedoch keine Haftung übernommen.

  1. Lieferung/Lieferbedingungen

4.1. Das Nichteinhalten der Lieferfrist durch Eggenberger Digital berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz, wenn Eggenberger Digital an der Verzögerung kein Verschulden trifft (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörung etc.).

4.2. Bei Verspäteter Datenlieferung des Kunden wird der durch die Wartezeit entstehende Mehraufwand als Preisaufschlag verrechnet.

  1. Preise/Zahlungsbedingungen

5.1. Verbindlich sind die von der Eggenberger Digital angegebenen Preise und Tarife. Die Offerten enthalten Richtpreise für die Dienstleistungen, welche zum Zeitpunkt der Offertstellung bekannt waren. Bei unvorhergesehenem Arbeitsaufwand und zusätzlichen Leistungen können die Kosten von den in der Offerte erwähnten Preisen abweichen.

5.2. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Eggenberger Digital zu verantworteten Gründen vom Auftrag zurück, bevor der Auftrag abgeschlossen wurde, besteht trotzdem eine Zahlungsverpflichtung. Sobald der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterschrieben hat, gilt die Vereinbarung als bindend.

5.3. Eggenberger Digital behält sich das Recht vor, vom Kunden maximal den halben Rechnungsbetrag als Vorschuss einzuziehen.

5.4. Zahlungskonditionen: 10 Tage netto. Die Bankgebühren übernimmt der Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug wird bei der dritten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.

5.5 Überzeitzuschläge
25% Montag-Freitag 18.00-20.00 Uhr
25% Samstag 06.00-20.00 Uhr
50% Nachtarbeit 20.00-06.00 Uhr
100% Sonn- u. Feiertage 00.00-24.00 Uhr

5.6 Support
Alle unsere Supportleistungen und Unterstützungsleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Ausnahme bilden Supportleistungen zur Fehlerbehebung im Rahmen der Garantiebestimmungen, sofern keine Fremdeinflüsse vorliegen.

  1. Web-Hosting, Social Media Tools, Backup

Eggenberger Digital übernimmt keinerlei Haftung für Hosting-Dienstleistungen und die Social Media Tools und ist diesbezüglich weder für Backup noch für Sicherheitsaspekte betreffend dieser Systeme verantwortlich.

  1. Kündigung

Die Kündigung von Domains, Webdiensten oder sonstigen wiederholt zahlungspflichtigen Diensten der Eggenberger Digital muss mindestens 60 Tage vor dem Eingang der Rechnung schriftlich eingereicht werden, ansonsten wird die Dienstleitung weiter in Rechnung gestellt.

  1. Geheimhaltung

Eggenberger Digital behandelt Kundendaten vertraulich.

  1. Rechte am Arbeitsresultat

Soweit die Vertragsparteien keine anderslautende Abrede treffen, gilt bezüglich der Rechte am Arbeitsresultat folgendes:

– Bezüglich der im Rahmen der Auftragserfüllung von der Eggenberger Digital hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger und aller weiteren Arbeitsergebnisse verbleiben sämtliche Rechte bei der Eggenberger Digital.

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Bezahlung das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den von der Eggenberger Digital entwickelten Arbeiten. Die Urheberrechte verbleiben bei der Eggenberger Digital. Folgenutzungen und Nutzungen für andere Zwecke durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Eggenberger Digital.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Grabs SG.

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Weder das „Wiener Kaufrecht“ noch sonst ein anderes Recht oder ein Staatsvertrag sind auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien anwendbar, und zwar selbst dann nicht, wenn sie nach den Regeln des schweizerischen internationalen Privatrechts anwendbar wären.